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   VGH Bayern, 05.04.2019 - 3 CE 19.314   

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VGH Bayern, 05.04.2019 - 3 CE 19.314 (https://dejure.org/2019,10964)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05.04.2019 - 3 CE 19.314 (https://dejure.org/2019,10964)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05. April 2019 - 3 CE 19.314 (https://dejure.org/2019,10964)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    GG Art. 33 Abs. 2; VwGO § 123
    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Abbruch des Auswahlverfahrens für Stellenbesetzung

  • rewis.io

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Abbruch des Auswahlverfahrens für Stellenbesetzung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Dienstpostenbesetzung; Abbruch des Stellenbesetzungsverfahrens; sachlicher Grund; Dokumentation im Abbruchvermerk; Dienstliche Beurteilung; Aktualisierung des Bewerberkreises; Bewerber; einstweilige Anordnung; Auswahlverfahren; Auswahlentscheidung; ...

  • rechtsportal.de

    Anforderungen an die Besetzung eines Dienstpostens im Polizeidienst; Fortführung des Stellenbesetzungsverfahrens mit dem bisherigen Bewerberkreis; Fortführung des Stellenbesetzungsverfahrens ohne Neuausschreibung; Sachlicher Grund für den Abbruch des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (19)

  • VGH Bayern, 05.02.2019 - 3 CE 18.2608

    Abbruch eines Stellenbesetzungsverfahrens

    Auszug aus VGH Bayern, 05.04.2019 - 3 CE 19.314
    Darüber hinaus verschafft die Dokumentation des wesentlichen Grundes für den Abbruch des Auswahlverfahrens auch dem Gericht erst die Möglichkeit einer Überprüfung (Hofmann in Schütz/Maiwald, a.a.O., Rn. 32 m. Rspr.-Nachweisen; BayVGH, B.v. 5.2.2019 - 3 CE 18.2608 - juris Rn. 20).

    Der vorliegende Fall ist im Übrigen mit dem vom Senat kürzlich entschiedenen Fall (BayVGH, B.v. 5.2.2019 a.a.O. Rn. 26 f.) nicht vergleichbar; denn dort waren erstmals im verwaltungsgerichtlichen Verfahren Begründungselemente für den Abbruch des Auswahlverfahrens als maßgeblich bezeichnet worden, mit denen sich die dortige Abbruchverfügung in keiner Weise auseinandergesetzt hatte (BayVGH, B.v. 5.2.2019 a.a.O. Rn. 29 f.).

    Eine Halbierung des Streitwerts scheidet ungeachtet des Umstandes, dass es sich um ein Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes handelt, schon deshalb aus, weil allein der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung für das Begehren auf Fortführung des abgebrochenen Auswahlverfahrens in Betracht kommt (BVerwG, B.v. 10.12.2018 - 2 VR 4.18 - juris Rn. 23; BayVGH, B.v. 5.2.2019 a.a.O. Rn. 36; anders OVG LSA, B.v. 3.1.2019 - 1 M 145/18 - juris Rn. 12).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.01.2019 - 1 M 145/18

    Abbruch eines Beförderungsstellenbesetzungsverfahrens; Vorliegen eines sachlichen

    Auszug aus VGH Bayern, 05.04.2019 - 3 CE 19.314
    Daraus folgt, dass bei einer wiederholten Auswahlentscheidung in der Zwischenzeit erstellte Regelbeurteilungen zwingend zu Grunde zu legen sind (etwa OVG LSA, B.v. 3.1.2019 - 1 M 145/18 - juris Rn. 6).

    Der Bewerbungsverfahrensanspruch umfasst daher auch im Rahmen einer wiederholten Auswahlentscheidung keinen Anspruch darauf, dass das ursprüngliche Bewerberfeld unverändert bleibt (BVerfG, B.v. 25.1.2017 - 2 BvR 2076/16 - juris Rn. 26; OVG LSA, B.v. 3.1.2019 - 1 M 145/18 - juris Rn. 8).

    Eine Halbierung des Streitwerts scheidet ungeachtet des Umstandes, dass es sich um ein Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes handelt, schon deshalb aus, weil allein der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung für das Begehren auf Fortführung des abgebrochenen Auswahlverfahrens in Betracht kommt (BVerwG, B.v. 10.12.2018 - 2 VR 4.18 - juris Rn. 23; BayVGH, B.v. 5.2.2019 a.a.O. Rn. 36; anders OVG LSA, B.v. 3.1.2019 - 1 M 145/18 - juris Rn. 12).

  • BVerwG, 10.12.2018 - 2 VR 4.18

    Abbruch; Abbruchgrund; Anforderungsprofil; Auswahlentscheidung; Auswahlverfahren;

    Auszug aus VGH Bayern, 05.04.2019 - 3 CE 19.314
    Der erforderliche, auch im angefochtenen Beschluss (BA S. 8, II.1.) bejahte Anordnungsgrund ergibt sich aus der Notwendigkeit, im Interesse der Rechtssicherheit umgehend zu klären, ob die betreffende Stelle in dem vom Dienstherrn abgebrochenen Auswahlverfahren zu vergeben ist oder hierfür ein weiteres Verfahren eingeleitet werden darf (stRspr BVerwG, B.v. 10.12.2018 - 2 VR 4.18 - juris Rn. 11).

    Eine Halbierung des Streitwerts scheidet ungeachtet des Umstandes, dass es sich um ein Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes handelt, schon deshalb aus, weil allein der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung für das Begehren auf Fortführung des abgebrochenen Auswahlverfahrens in Betracht kommt (BVerwG, B.v. 10.12.2018 - 2 VR 4.18 - juris Rn. 23; BayVGH, B.v. 5.2.2019 a.a.O. Rn. 36; anders OVG LSA, B.v. 3.1.2019 - 1 M 145/18 - juris Rn. 12).

  • BVerwG, 26.01.2012 - 2 A 7.09

    Konkurrentenstreit; Beförderung; Versetzungsbewerber; Beförderungsbewerber;

    Auszug aus VGH Bayern, 05.04.2019 - 3 CE 19.314
    Das ist insbesondere dann nicht der Fall, wenn die Gründe das Ziel verfolgen, einen unerwünschten Kandidaten aus leistungsfremden Erwägungen von der weiteren Auswahl für die Stelle auszuschließen (BVerwG, U.v. 26.1.2012 - 2 A 7.09 - juris Rn. 27).

    Der Dienstherr kann aber aufgrund des ihm zukommenden Beurteilungsspielraums ein Stellenbesetzungsverfahren abbrechen, wenn kein Bewerber seinen Erwartungen entspricht (BVerwG, U.v. 26.1.2012 a.a.O.) oder wenn er sich entschließt, mit dem Ziel der bestmöglichen Besetzung der Beförderungsstelle einen breiteren Interessentenkreis anzusprechen, weil er den einzigen Bewerber nicht uneingeschränkt für geeignet hält (vgl. BVerwG, U.v. 25.4.1996 - 2 C 21.95; U.v. 22.7.1999 - 2 C 14.98 - jew. juris) oder wenn seit der ersten Ausschreibung ein erheblicher Zeitraum verstrichen ist und er den Bewerberkreis aktualisieren und vergrößern will (NdsOVG, B.v. 14.9.2006 - 5 ME 219/06 - juris).

  • BVerfG, 28.11.2011 - 2 BvR 1181/11

    Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs (Art 33 Abs 2 GG iVm Art 19 Abs 4

    Auszug aus VGH Bayern, 05.04.2019 - 3 CE 19.314
    Beim Abbruch kann deshalb jeder Bewerber eine einstweilige Anordnung nach § 123 VwGO mit dem Ziel anstreben, den Dienstherrn zur Fortsetzung des Stellenbesetzungsverfahrens zu verpflichten, um so zu verhindern, dass die Stelle ohne tragfähigen Grund nochmals ausgeschrieben wird (BVerfG, B.v. 28.11.2011 - 2 BvR 1181/11 - juris Rn. 22; BayVGH, B.v. 15.2.2016 - 3 CE 15.2405 - juris Rn. 67) .

    2.3.2 In formeller Hinsicht muss der Dienstherr unmissverständlich zum Ausdruck bringen, dass er das Stellenbesetzungsverfahren ohne Stellenbesetzung endgültig beenden will und den für den Abbruch maßgeblichen Grund, sofern er sich nicht evident aus dem Vorgang selbst ergibt, schriftlich dokumentieren (BVerfG, B.v. 28.11.2011 a.a.O. juris Rn. 23; BVerwG, U.v. 29.11.2012 a.a.O. juris Rn. 19).

  • BVerfG, 25.01.2017 - 2 BvR 2076/16

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde betreffend die Verwirklichung eines erwirkten

    Auszug aus VGH Bayern, 05.04.2019 - 3 CE 19.314
    Der Bewerbungsverfahrensanspruch umfasst daher auch im Rahmen einer wiederholten Auswahlentscheidung keinen Anspruch darauf, dass das ursprüngliche Bewerberfeld unverändert bleibt (BVerfG, B.v. 25.1.2017 - 2 BvR 2076/16 - juris Rn. 26; OVG LSA, B.v. 3.1.2019 - 1 M 145/18 - juris Rn. 8).

    Schließlich werden vom Antragsteller auch keine Zweifel dahingehend geäußert, dass mit dem Vorgehen des Antragsgegners unsachliche Gründe im Sinne einer "Benachteiligungsabsicht" verbunden sein könnten; entsprechende Anhaltspunkte sind auch nicht ersichtlich (zur bewussten Verzögerung einer Auswahlentscheidung: (BVerfG, B.v. 25.1.2017 a.a.O. Rn. 27).

  • VGH Bayern, 15.02.2016 - 3 CE 15.2405

    Sachlicher Grund für den Abbruch eines Auswahlverfahrens

    Auszug aus VGH Bayern, 05.04.2019 - 3 CE 19.314
    Beim Abbruch kann deshalb jeder Bewerber eine einstweilige Anordnung nach § 123 VwGO mit dem Ziel anstreben, den Dienstherrn zur Fortsetzung des Stellenbesetzungsverfahrens zu verpflichten, um so zu verhindern, dass die Stelle ohne tragfähigen Grund nochmals ausgeschrieben wird (BVerfG, B.v. 28.11.2011 - 2 BvR 1181/11 - juris Rn. 22; BayVGH, B.v. 15.2.2016 - 3 CE 15.2405 - juris Rn. 67) .

    Der aus dem Stellenbesetzungsverfahren herzuleitende Bewerbungsverfahrensanspruch des Antragstellers, dessen Sicherung er begehrt, ist mit dem rechtmäßigen Abbruch des Verfahrens untergegangen (z.B. BayVGH, B.v. 15.2.2016 - 3 CE 15.2405 - juris Rn. 66) .

  • BVerwG, 10.05.2016 - 2 VR 2.15

    Beamter; Beförderungsdienstposten; Bewerbungsverfahrensanspruch;

    Auszug aus VGH Bayern, 05.04.2019 - 3 CE 19.314
    Das Begehren auf zeitnahe Fortführung des begonnenen Auswahlverfahrens kann durch eine Hauptsacheklage nicht erreicht werden (BVerwG, B.v. 10.5.2016 - 2 VR 2.15 - juris Rn. 12).
  • BVerwG, 22.07.1999 - 2 C 14.98

    Klageänderung durch Erweiterung des sachlichen Streitstoffs; -, Sachdienlichkeit

    Auszug aus VGH Bayern, 05.04.2019 - 3 CE 19.314
    Der Dienstherr kann aber aufgrund des ihm zukommenden Beurteilungsspielraums ein Stellenbesetzungsverfahren abbrechen, wenn kein Bewerber seinen Erwartungen entspricht (BVerwG, U.v. 26.1.2012 a.a.O.) oder wenn er sich entschließt, mit dem Ziel der bestmöglichen Besetzung der Beförderungsstelle einen breiteren Interessentenkreis anzusprechen, weil er den einzigen Bewerber nicht uneingeschränkt für geeignet hält (vgl. BVerwG, U.v. 25.4.1996 - 2 C 21.95; U.v. 22.7.1999 - 2 C 14.98 - jew. juris) oder wenn seit der ersten Ausschreibung ein erheblicher Zeitraum verstrichen ist und er den Bewerberkreis aktualisieren und vergrößern will (NdsOVG, B.v. 14.9.2006 - 5 ME 219/06 - juris).
  • BVerwG, 25.04.1996 - 2 C 21.95

    Beamtenrecht: Beendigung eines Beförderungsverfahrens

    Auszug aus VGH Bayern, 05.04.2019 - 3 CE 19.314
    Der Dienstherr kann aber aufgrund des ihm zukommenden Beurteilungsspielraums ein Stellenbesetzungsverfahren abbrechen, wenn kein Bewerber seinen Erwartungen entspricht (BVerwG, U.v. 26.1.2012 a.a.O.) oder wenn er sich entschließt, mit dem Ziel der bestmöglichen Besetzung der Beförderungsstelle einen breiteren Interessentenkreis anzusprechen, weil er den einzigen Bewerber nicht uneingeschränkt für geeignet hält (vgl. BVerwG, U.v. 25.4.1996 - 2 C 21.95; U.v. 22.7.1999 - 2 C 14.98 - jew. juris) oder wenn seit der ersten Ausschreibung ein erheblicher Zeitraum verstrichen ist und er den Bewerberkreis aktualisieren und vergrößern will (NdsOVG, B.v. 14.9.2006 - 5 ME 219/06 - juris).
  • BVerwG, 03.12.2014 - 2 A 3.13

    Abbruch; Aufgabenbereich; Ausschreibung; Auswahlverfahren;

  • BVerfG, 12.07.2011 - 1 BvR 1616/11

    Bewerbungsverfahrensanspruch bzgl Besetzung einer Hochschullehrerstelle - keine

  • OVG Niedersachsen, 14.09.2006 - 5 ME 219/06

    Voraussetzungen für den Abruch eines Besetzungsverfahrens durch eine Behörde und

  • BVerwG, 27.02.2014 - 1 WB 7.13

    Auswahlverfahren; Abbruch des Verfahrens; Bewerbungsverfahrensanspruch;

  • VGH Bayern, 13.06.2007 - 3 CE 07.807

    Beamtenrecht; Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Vergabe eines höherwertigen

  • VGH Bayern, 08.03.2010 - 3 CE 09.3208

    Aktualität von dienstlichen Beurteilungen

  • VGH Bayern, 01.02.2012 - 3 CE 11.2725

    Abbruch des Stellenbesetzungsverfahrens und Neuausschreibung bei Inkrafttreten

  • VGH Bayern, 18.02.2011 - 3 CE 10.2443

    Beamtenrecht

  • VGH Bayern, 07.01.2013 - 3 CE 12.1828

    Dienstpostenbesetzung; Abbruch des Stellenbesetzungsverfahrens; sachlicher Grund

  • VG München, 04.06.2019 - M 5 E 18.4999

    Weites Organisationsermessen des Dienstherrn

    Dem Dienstherrn kommt allerdings hinsichtlich der Beendigung eines eingeleiteten Auswahlverfahrens ein weites organisations- und verwaltungspolitisches Ermessen zu (BVerfG, B.v. 24.9.2015 - 2 BvR 1686/15 - juris Rn. 14; BVerwG, U.v. 29.11.2012 - 2 C 6/11 - juris Rn. 16; BayVGH, B.v. 5.4.2019 - 3 CE 19.314 - juris Rn. 9 f.).

    Der Antragsgegner hat durch die Festlegung des Auswahlstichtags mithin fehlerfrei von dem ihm bei der organisatorischen Ausgestaltung des Auswahlverfahrens - unter Beachtung des Leistungsgrundsatzes - zukommenden weiten verwaltungspolitischen Ermessen Gebrauch gemacht (vgl. BVerfG, B.v. 24.9.2015 - 2 BvR 1686/15 - juris Rn. 14; BayVGH, B.v. 5.4.2019 - 3 CE 19.314 - juris Rn. 16; B.v. 11.8.2015 - 6 CE 15.1379 - juris).

    Im Hinblick auf den bis zur beabsichtigten Erstellung der Beurteilung für den Bewerber F. S. eintretenden "einheitlichen Verwendungsbeginn" der "neuen" Beurteilungen ist es aufgrund des Leistungsprinzips unter Umständen sogar geboten, den Bewerberkreis im Wege einer neuen Ausschreibung zu aktualisieren (BayVGH, B.v. 5.4.2019 - 3 CE 19.314 - juris Rn. 16).

    Aus Art. 33 Abs. 2 GG folgt insbesondere kein schützenswertes "Konkurrentenverhinderungsinteresse" eines Bewerbers (BayVGH, B.v. 5.4.2019 - 3 CE 19.314 - juris Rn. 17).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.03.2020 - 1 M 21/20

    Abbruch eines Stellenbesetzungsverfahrens mangels laufbahnrechtlicher

    Die Höhe des Streitwertes erfolgt in einstweiligen Rechtsschutzverfahren auf Fortführung des Stellenbesetzungsverfahrens auf der Grundlage von § 53 Abs. 2 Nr. 1 GKG (juris: GKG 2004) i. V. m. §§ 47, 52 Abs. 1 und 6 Satz 1 Nr. 1, Satz 2 bis 4 GKG (juris: GKG 2004) und nicht nach § 52 Abs. 2 GKG (juris: GKG 2004) (Aufrechterhaltung der Senatsrechtsprechung: Beschlüsse vom 4. Juli 2017 - 1 M 70/17 -, vom 3. Januar 2019 - 1 M 145/18 - und vom 16. Januar 2020 - 1 M 132/19 - wie OVG Lüneburg, Beschlüsse vom 7. Mai 2018 - 5 ME 41/18 - und 2. Mai 2019 - 5 ME 68/19 -, juris 37; OVG Bremen, Beschluss vom 18. Juli 2018 - 2 B 87/18 -;entgegen BVerwG, Beschlüsse vom 10. Mai 2016 - 2 VR 2.15 - und vom 10. Dezember 2018 - 2 VR 4.18 - BayVGH, Beschluss vom 5. April 2019 - 3 CE 19.314 -, OVG Münster, Beschlüsse vom 5. März 2019 - 1 E 22/19 - und vom 14. Juni 2019 - 1 B 346/19 - OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 6. Juni 2019 - 4 S 8.19 -).(Rn.23).

    Bei derartigen Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes entspricht es zwar der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes, den Streitwert nicht gemäß § 53 Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 52 Abs. 1 und 6 Satz 1 Nr. 1, Satz 2 bis 4 GKG nach der Hälfte der Summe der für ein Kalenderjahr nach der einschlägigen Besoldungsgruppe zu zahlenden Bezüge zu bestimmen, sondern ihn auf der Grundlage von § 53 Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 52 Abs. 2 GKG in der Höhe des Regelstreitwertes festzusetzen, weil der Antrag lediglich auf die Fortsetzung des Auswahlverfahrens und nicht bereits auf die Vergabe des Statusamtes oder Dienstpostens an einen bestimmten Bewerber gerichtet sei ( vgl.: BVerwG, Beschlüsse vom 10. Mai 2016 - 2 VR 2.15 -, juris Rn. 34, und vom 10. Dezember 2018 - 2 VR 4.18 -, juris Rn. 23; ebenso aus der jüngeren obergerichtlichen Rechtsprechung etwa: BayVGH, Beschluss vom 5. April 2019 - 3 CE 19.314 -, juris Rn. 25; OVG NRW, Beschlüsse vom 5. März 2019.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.08.2019 - 6 B 274/19

    Dienstliche Beurteilung Nachzeichnung Benachteiligungsverbot Referenzgruppe

    VGH, Beschluss vom 5. April 2019 - 3 CE 19.314 -, juris Rn. 17 m. w. N.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.08.2022 - 6 B 564/22

    Stellenbesetzungsverfahren; Abbruch; Abbruchmitteilung; Dokumentation; sachlicher

    vgl. Sächs. OVG, Beschluss vom 2.9.2020 - 2 B 247/20 -, a. a. O. Rn. 19; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 20.11.2019 - 2 MB 10/19 -, a. a. O. Rn. 6; Bay. VGH, Beschluss vom 5.4.2019 - 3 CE 19.314 -, RiA 2019, 179 = juris Rn. 17.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.11.2021 - 1 E 913/21

    Festsetzung des Streitwerts i.R.d. Verfahrens des vorläufigen Rechtsschutzes zur

    Wie hier: Bay. VGH, Beschluss vom 5. April 2019- 3 CE 19.314 -, juris, Rn. 2 und 25; vgl. ferner auch VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 8. November 2021 - 4 S 1431/21 -, juris, Rn. 44.

    c) Der von der Beschwerde angeführte Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 5. April 2019 - 3 CE 19.314 -, juris, ist nicht geeignet, die Ansicht der Prozessbevollmächtigten des Antragstellers zur gebotenen Streitwertfestsetzung zu stützen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.02.2021 - 6 B 1240/20

    Untersagung der Besetzung einer Stelle als stellvertretender Dienstgruppenleiter

    VGH, Beschluss vom 5. April 2019 - 3 CE 19.314 -, RiA 2019, 179 = juris Rn. 17, und OVG SA, Beschluss vom 3. Januar 2019 - 1 M 145/18 -, DÖD 2019, 68 = juris Rn. 8.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.12.2022 - 6 A 2253/20

    Erfolglose Berufung eines Bewerbers auf eine Hochschulprofessur wegen

    VGH, Beschluss vom 28.5.2018 - 1 B 27/18 -, juris Rn. 19; Nds. OVG, Beschluss vom 20.4.2022 - 5 ME 152/21 -, NVwZ-RR 2022, 511 = juris Rn. 9; auch Bay. VGH, Beschluss vom 5.4.2019 - 3 CE 19.314 -, RiA 2019, 179 = juris Rn. 16 f.
  • VG Ansbach, 11.01.2022 - AN 1 E 21.01970

    Stellenbesetzung, Berücksichtigung einer Bewerbung, die nach Ende der

    Ein sachlicher Grund liegt z.B. vor, wenn kein Bewerber den Erwartungen des Dienstherrn entspricht, wenn sich der Dienstherr entschließt, mit dem Ziel der bestmöglichen Besetzung der Beförderungsstelle einen breiteren Interessentenkreis anzusprechen, weil er den einzigen Bewerber nicht uneingeschränkt für geeignet hält, oder wenn seit der ersten Ausschreibung ein erheblicher Zeitraum verstrichen ist und der Dienstherr den Bewerberkreis aktualisieren und vergrößern will (BayVGH, B.v. 5.4.2019 - 3 CE 19.314 - juris Rn. 10).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.03.2020 - 1 O 22/20

    Streitwert bei Abbruch eines Auswahlverfahrens

    Bei derartigen Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes entspricht es - worauf das Verwaltungsgericht in seiner Nichtabhilfeentscheidung zutreffend verwiesen hat - der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, den Streitwert nicht gemäß § 53 Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 52 Abs. 1 und 6 Satz 1 Nr. 1, Satz 2 bis 4 GKG nach der Hälfte der Summe der für ein Kalenderjahr nach der einschlägigen Besoldungsgruppe zu zahlenden Bezüge zu bestimmen, sondern ihn auf der Grundlage von § 53 Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 52 Abs. 2 GKG in der Höhe des Regelstreitwerts festzusetzen, weil der Antrag lediglich auf die Fortsetzung des Auswahlverfahrens und nicht bereits auf die Vergabe des Statusamts oder Dienstpostens an einen bestimmten Bewerber gerichtet sei (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 10. Mai 2016 - 2 VR 2.15 -, juris Rn. 34, und vom 10. Dezember 2018 - 2 VR 4.18 -, juris Rn. 23; ebenso aus der jüngeren ober-gerichtlichen Rechtsprechung etwa: BayVGH, Beschluss vom 5. April 2019 - 3 CE 19.314 -, juris Rn. 25; OVG NRW, Beschlüsse vom 5. März 2019 - 1 E 22/19 -, juris Rn. 2 ff., und vom 14. Juni 2019 - 1 B 346/19 -, juris Rn. 65; OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 6. Juni 2019 - 4 S 8.19 -, juris Rn. 9).
  • VG München, 21.10.2019 - M 5 E 19.2951

    Abbruch eines Stellenbesetzungsverfahrens

    Eine Halbierung des Streitwerts scheidet ungeachtet des Umstandes, dass es sich um ein Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes handelt, schon deshalb aus, weil allein der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung für das Begehren auf Fortführung des abgebrochenen Auswahlverfahrens in Betracht kommt (BVerwG, B.v. 10.12.2018 - 2 VR 4.18 - juris Rn. 23; BayVGH, B.v. 5.2.2019 - 3 CE 18.2608 - juris Rn. 36; B.v. 5.4.2019 - 3 CE 19.314 - RiA 2019, 179, juris Rn. 25).
  • VG Gera, 07.01.2022 - 1 E 1425/21

    Abbruch des Auswahlverfahrens bei behebbaren Mängeln

  • VG Potsdam, 25.11.2021 - 1 L 192/21
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